invis_server_wiki:anwenderhandbuch

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invis_server_wiki:anwenderhandbuch [2021/09/16 09:16]
flacco [Dateiserver]
invis_server_wiki:anwenderhandbuch [2021/09/16 09:23]
flacco [Verantwortung]
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 Mit Ausnahme der Freigabe "​Transfer"​ verfügen alle Freigaben über eine "​Papierkorb-Funktion",​ die gegen versehentliches Löschen von Dateien oder Verzeichnissen schützt. Diese Papierkörbe sind aber nur dem Server-Administrator zugänglich. Sie müssen also ggf. zum Telefonhörer greifen und Ihren Administrator bitten versehentlich gelöschtes wiederherzustellen. Mit Ausnahme der Freigabe "​Transfer"​ verfügen alle Freigaben über eine "​Papierkorb-Funktion",​ die gegen versehentliches Löschen von Dateien oder Verzeichnissen schützt. Diese Papierkörbe sind aber nur dem Server-Administrator zugänglich. Sie müssen also ggf. zum Telefonhörer greifen und Ihren Administrator bitten versehentlich gelöschtes wiederherzustellen.
  
 +Auch die Papierkörbe werden automatisch bereinigt. Voreingestellt sind mindestens 14 Tage Aufbewahrungszeit für gelöschte Dateien.
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 +Sollten für Ihr Unternehmen weitere oder andere Freigaben erforderlich sein, wenden Sie sich bitte an Ihren Administrator.
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 +===== Datensicherung =====
 +
 +Datensicherung ist ein heikles Thema, daher zunächst ein paar einleitende Informationen.
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 +==== Verantwortung ====
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 +Nach gegenwärtiger Rechtsprechung gelten folgende Regeln:
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 +  * Aus dem Regelwerk "​Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen"​ (GDPdU) erwächst für den Unternehmer eine Mitwirkungspflicht gegenüber dem Finanzamt im Falle einer Betriebs- bzw. Steuerprüfung. Darin ist geregelt, dass dem Finanzamt Zugriff auf steuerlich relevante Daten ermöglicht werden muss. Weiterhin gilt, dass "​digitale"​ Dokumente, digital gesichert werden müssen. Ausdrucke werden nicht zwingend anerkannt. Daraus wiederum lässt sich eine Pflicht zur Datensicherung ableiten. Bei selbstverschuldetem Datenverlust obliegt es dem, mit der Prüfung beauftragten,​ Finanzbeamten eine Steuerschätzung vorzunehmen. Dabei gelten auch durch höhere Gewalt verloren gegangene Daten als selbstverschuldet,​ wenn keine regelmäßige Datensicherung vorgenommen wurde.
 +  * Verantwortlich für die ordnungsgemäße Durchführung von Datensicherung und Kontrolle derselben ist der Unternehmer bzw. der Gesellschafter selbst. Es besteht die Möglichkeit diese Aufgabe an Dritte zu übertragen. Um dabei auch die Haftung an Dritte zu übertragen sind rechtsgültige Vereinbarungen zwingend. ​ Auch in diesem Fall sollte eine eigene Kontrolle der ordnungsgemäß durchgeführten Datensicherung durch den Unternehmer selbstverständlich sein.
 +  * Eine Datensicherung gilt vor dem Gesetz nur dann als Datensicherung,​ wenn die gesicherten Daten räumlich getrennt von den Original-Daten aufbewahrt werden. Dabei meint "​räumlich getrennt"​ mindestens einen anderen Brandabschnitt. Auch ein Brandschutztresor erfüllt diese Forderung. (Dennoch sollte dieser nicht gerade direkt neben Ihrem Server stehen.)
 +  * Systeme wie RAID (z.B. Festplattenspiegelung),​ die vor Datenverlust bei Ausfall von Datenträgern (Festplatten) schützen, gelten nicht als Datensicherung,​ da hier keine räumliche Trennung gesicherter Daten vorliegt. Vor versehentlichem Löschen von Dateien schützt ein RAID natürlich auch nicht.
 +
 +==== Datensicherungssysteme des invis-Servers ====
 ===== Umgang mit Sicherheitszertifikaten ===== ===== Umgang mit Sicherheitszertifikaten =====
  • invis_server_wiki/anwenderhandbuch.txt
  • Zuletzt geändert: 2021/09/17 16:35
  • von flacco